Zoll + Außenhandel aktuell 03.07.2026

KW 30/2026

Top-Thema: Welches Zollverfahren passt? So treffen Sie die richtige Wahl – und senken Ihre Kosten

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Carnet 2.0: Der Reisepass für die vorübergehende Einfuhr von Waren ist ab sofort volldigital
Wollen Sie Messegut, Berufsausrüstung oder Muster vorübergehend in einem Drittland verwenden, ohne Zölle oder Steuern zahlen zu müssen? Dann nutzen Sie das Carnetverfahren, an dem viele Länder in der ganzen Welt teilnehmen. Ab sofort können Sie das Zollpassierscheinheft online beim Zoll vorlegen – und damit eine Menge Zeit und „Papierkram“ sparen.
Welches Zollverfahren passt? So treffen Sie die richtige Wahl – und senken Ihre Kosten
Viele Unternehmen überführen ihre Importwaren reflexhaft in den zollrechtlich freien Verkehr – ohne zu prüfen, ob es nicht günstiger geht. Dabei sieht das Zollrecht ausdrücklich eine Wahlfreiheit vor: Sie entscheiden, in welches Zollverfahren Ihre Ware bei der Einfuhr überführt wird. Neben dem freien Verkehr stehen Ihnen die besonderen Zollverfahren zur Verfügung – von der aktiven Veredelung bis zum Zolllager. Wenn Sie diese Verfahren kennen und konsequent nutzen, können Sie nicht nur echte Zollkosten sparen, sondern gewinnen auch an Flexibilität in der gesamten Prozessgestaltung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Verfahren es gibt, wie Sie die passende Wahl treffen und worauf Sie bei der Kostenkalkulation achten müssen.
Ist der Incoterm EXW nicht mehr zulässig?
FRAGE: Unser Unternehmen möchte Waren als Luftfracht nach Uruguay versenden. Unser Vertriebsbeauftragter hat dazu den Incoterm EXW vereinbart. Nun hat uns unser Spediteur darauf hingewiesen, dass dieser Incoterm nicht zulässig […]
Die stille Revolution im Zoll: Warum sich die Zollwelt gerade stärker verändert, als viele Unternehmen glauben
Wer regelmäßig mit Zollthemen zu tun hat, kennt die großen Schlagworte der letzten Jahre: Brexit, Russland-Sanktionen, CBAM, EUDR oder die nächste Anpassung des Zolltarifs. Diese Themen sind sichtbar, sie erzeugen unmittelbaren Handlungsdruck und beschäftigen Unternehmen oft über Monate hinweg. Fast unbemerkt läuft jedoch im Hintergrund eine Entwicklung, die langfristig möglicherweise größere Auswirkungen haben wird als viele der aktuell diskutierten Einzelthemen: Die Europäische Union arbeitet an einer umfassenden Reform des Zollwesens. Im Mittelpunkt stehen dabei der geplante EU Customs Data Hub und das Konzept „Trust & Check“. Beides klingt zunächst technisch und wenig spektakulär. Wer sich jedoch näher mit den Ideen dahinter beschäftigt, erkennt schnell: Hier geht es nicht um ein weiteres IT-Projekt. Es geht um die Frage, wie Zollabwicklung in Europa künftig grundsätzlich funktionieren soll. Und genau deshalb lohnt sich bereits heute ein genauer Blick auf diese Entwicklung.
Antrag und Änderung der EORI-Nummer laufen ab Oktober nur noch über das Zollportal
Das Zollportal gewinnt weiter an Bedeutung. Möchten Sie einen Antrag zu einer neuen EORI-Nummer stellen oder Änderungen der Stammdaten bekannt geben, müssen Sie dies ab 1.10.2026 über das Portal der Zollverwaltung tun. Die papiergestützte Verwaltung wird zu diesem Zeitpunkt eingestellt und nur noch bei einem Systemausfall akzeptiert.
Das ist neu beim Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten
Für die Importe aus den Pazifik-Staaten mit einem Ursprung begründenden Präferenznachweis müssen Sie ab dem 1.9.2026 das System des Registrierten Ausführers (REX) anwenden. Bisher gültige Dokumentationen des Ermächtigten Ausführers verlieren ihre Gültigkeit.

Arbeitshilfen

  • Ländersteckbrief: Türkei
  • Einfuhrzollabfertigung von Sendungen bis 150 €
  • Zollverfahren bei der Einfuhr in die EU