Das Zollportal
Die Zollverwaltung hat in der ATLAS-Info 0962/2026 über den weiteren Ausbau des Zollportals informiert. Ab dem 1.10.2026 wird die Nutzung des Zollportals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs.1 Unionszollkodex (UZK) (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union). Die Nutzung gilt für ansässige und drittländische Unternehmen sowie für Behörden und Privatpersonen gleichermaßen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen - Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit
