Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung
Die deutsche Zollverwaltung stellt klar, dass bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen für die betroffenen Staaten ausschließlich die offizielle Abkürzung „MERCOSUR“ zählt. Die bloße Nennung einzelner Mitgliedsstaaten reicht in diesem Kontext nicht aus. Auch wenn Sie einzelne Staaten ergänzend in Klammern aufführen dürfen, bleibt die Verwendung des übergeordneten Begriffs zwingend vorgeschrieben. Dies dient der einheitlichen Dokumentation und vermeidet Interpretationsspielräume bei der Zollprüfung.
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