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Mercosur-Handel: Wie ein einziges Wort Ihren Zollsatz hochschnellen lassen kann

Stellen Sie sich vor, Ihre Sendung in einen Mercosur-Staat bleibt am Zoll hängen, weil Sie auf der Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft lediglich einzelne Länder statt des geforderten Begriffs „MERCOSUR“ angeben. Solche vermeintlich kleinen Fehler führen oft zu kostspieligen Verzögerungen und belasten Ihre Zoll-Compliance massiv. So umgehen Sie Stolperfallen.

Holger Schmidbaur

20.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung

Die deutsche Zollverwaltung stellt klar, dass bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen für die betroffenen Staaten ausschließlich die offizielle Abkürzung „MERCOSUR“ zählt. Die bloße Nennung einzelner Mitgliedsstaaten reicht in diesem Kontext nicht aus. Auch wenn Sie einzelne Staaten ergänzend in Klammern aufführen dürfen, bleibt die Verwendung des übergeordneten Begriffs zwingend vorgeschrieben. Dies dient der einheitlichen Dokumentation und vermeidet Interpretationsspielräume bei der Zollprüfung.

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