Nun zur Auflösung: Die A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung ist hier das maßgebliche Dokument, denn sie weist nach, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befindet.
Die EUR.1 kommt dagegen hauptsächlich bei Präferenzabkommen für Waren zum Einsatz, die nicht unter die Zollunion fallen. Das ist beispielsweise bei einigen Agrarprodukten der Fall.


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