Keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mehr
Am 11.6.2026 gab die Europäische Kommission eine Änderung der Präferenznachweise für die Pazifik-Staaten Fidschi, Papua-Neuguinea, die Salomonen und Samoa bekannt. Zum 1.9.2026 soll dann bei Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU nur noch das System des Registrierten Ausführers (REX) anwendbar sein. Das bedeutet, auf der Rechnung muss die Ursprungserklärung des REX abgegeben werden.
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