Leserfrage

Ist der Incoterm EXW nicht mehr zulässig?

FRAGE: Unser Unternehmen möchte Waren als Luftfracht nach Uruguay versenden. Unser Vertriebsbeauftragter hat dazu den Incoterm EXW vereinbart. Nun hat uns unser Spediteur darauf hingewiesen, dass dieser Incoterm nicht zulässig […]

Kerstin Velhorst

03.07.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Unser Unternehmen möchte Waren als Luftfracht nach Uruguay versenden. Unser Vertriebsbeauftragter hat dazu den Incoterm EXW vereinbart. Nun hat uns unser Spediteur darauf hingewiesen, dass dieser Incoterm nicht zulässig sei. Ist das korrekt?

ANTWORT: Der Incoterms EXW gehört nach wie vor zu den offiziellen Incoterms der Internationalen Handelskammer, kurz ICC, und kann somit verwendet werden. Allerdings gehört der Incoterm EXW auch zu einem der sogenannten Extrem-Incoterms, da hier der Käufer nahezu alle Verpflichtungen und Kosten übernimmt. Gemäß Incoterm EXW würde der Empfänger dafür sorgen, dass die Ausfuhranmeldung erstellt wird. Was sich auf den ersten Blick positiv anhört, kann auf den zweiten Blick Probleme in sich bergen. Ich empfehle Ihnen, am besten Rücksprache mit Ihrem Dienstleister zu halten. Aber zulässig ist der Incoterm nach wie vor.



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