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Carnet 2.0: Der Reisepass für die vorübergehende Einfuhr von Waren ist ab sofort volldigital

Wollen Sie Messegut, Berufsausrüstung oder Muster vorübergehend in einem Drittland verwenden, ohne Zölle oder Steuern zahlen zu müssen? Dann nutzen Sie das Carnetverfahren, an dem viele Länder in der ganzen Welt teilnehmen. Ab sofort können Sie das Zollpassierscheinheft online beim Zoll vorlegen – und damit eine Menge Zeit und „Papierkram“ sparen.

Birgit Susdorf

03.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Schritt für Schritt: Wie das neue System funktioniert und was Sie dabei alles beachten sollten

Die vollständig digitale Carnet‑Abwicklung ist am 1.6.2026 in der EU, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen gestartet; weitere Länder folgen bis Ende 2027, sodass das Verfahren dann überall gilt. Die Beantragung bleibt unverändert, auch für digitale Carnets, und Staaten ohne digitales Verfahren erhalten weiterhin Papiercarnets. Die Nämlichkeitssicherung erfolgt weiterhin physisch durch den Zoll. So beantragen Sie Ihr Carnet:

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