Zoll + Außenhandel aktuell 02.06.2026

Sonderausgabe: Fit for 55 und Green Deal

Top-Thema: Öko-Design goes Zoll: Was Sie jetzt über die Öko-Design-Verordnung (ESPR) wissen müssen

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Neuer CBAM-Bericht: Das sind die wichtigsten Erkenntnisse zum CO₂-Grenzausgleichmechanismus – CBAM
Der Bericht des Umweltbundesamtes „Ermittlung von Möglichkeiten zum Nachweis der Herkunft eines Produkts aus einer bestimmten Anlage“ ist als Unterstützung für Unternehmen gedacht. Das zentrale Problem bei CBAM ist nämlich, dass Importeure den Ursprung und die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Produktionsanlage nachweisen müssen, aber viele Lieferanten keine verifizierten, belastbaren Daten liefern können. Können Sie mit Standardwerten arbeiten? Dadurch werden deutlich höhere Emissionen angesetzt und Importe massiv verteuert.
EUDR-Rollen klarer definiert: neue EU-Infografiken zu Operator/Trader
Die Europäische Kommission hat neue Infografiken veröffentlicht, welche die Rollen in der Lieferkette unter der EUDR genauer beschreiben. Die EU Deforestation Regulation Verordnung (EU) 2023/1115, kurz EUDR, ist die Entwaldungsverordnung. Unternehmen müssen nachweisen, dass bestimmte Rohstoffe (Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Palmöl, Soja, Rind) und daraus hergestellte Produkte nicht aus entwaldeten Flächen stammen.
Öko-Design goes Zoll: Was Sie jetzt über die Öko-Design-Verordnung (ESPR) wissen müssen
Nachhaltigkeit wird in der EU immer wichtiger und die ESPR ist die nächste Stufe. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die Öko-Design-Verordnung als zentrale Rechtsgrundlage für energie- und ressourcenschonende Produkte und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Die EU greift damit tief in Produktentwicklung, Dokumentation und Lieferkette ein. Auch der Zoll spielt seine Rolle und kontrolliert künftig formale Vorgaben für Importwaren. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte geben: Was sind die Kernziele der ESPR, welche Produkte sind als Nächstes betroffen und was ändert sich bereits ab 2026 bei der Zollabfertigung? Außerdem werfen wir einen Blick auf die konkreten Pflichten für die Hersteller.
EUDR 2026: Warum die neue Entwaldungsverordnung plötzlich weit mehr Unternehmen betrifft als gedacht
Viele Unternehmen haben die EUDR lange als klassisches Nachhaltigkeitsthema betrachtet – wichtig vielleicht für große Rohstoffhändler, aber weit entfernt vom eigenen Arbeitsalltag. Genau dieses Bild beginnt sich nun zu verändern. Denn in den vergangenen Wochen ist rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) enorm viel passiert: Vereinfachungen wurden angekündigt, einzelne Produktgruppen wieder aus dem Anwendungsbereich entfernt, IT-Systeme angepasst und Fristen konkretisiert. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Verordnung nicht nur ein Umweltthema ist, sondern zunehmend zu einem Lieferketten-, Einkaufs- und Compliance-Thema wird. Für viele mittelständische Unternehmen entsteht dadurch eine neue Situation: Die eigentliche Herausforderung liegt oft nicht darin, die Verordnung zu verstehen – sondern überhaupt zu erkennen, dass man betroffen sein könnte.
Die neue PPWR-VO tritt am 12.8.2026 in Kraft
Mit der neuen Rechtsgrundlage PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation – soll für die Europäische Union ein einheitlicher juristischer Rahmen geschaffen werden, wie mit der stetig ansteigenden Zahl an Verpackungen und Verpackungsabfällen umzugehen ist. In Deutschland gilt aktuell das Verpackungsgesetz (VerpackG) und bleibt bis zum Ablauf von einzelnen, in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen bestehen. Die neue Verordnung tritt am 12.8.2026 in Kraft und wir schauen uns bereits jetzt die wichtigsten Punkte an.

Arbeitshilfen

  • Arbeitsplan 2025–2030
  • EUDR: erste Betroffenheits- und Risikoanalyse für Ihr KMU