Kurzmeldung

Änderungen bei der Anmeldung von Lizenzen für ozonabbauende Stoffe – ODS/F-GAS – in Zollanmeldungen

In der ATLAS-Info 0940/2026 informiert die Zollbehörde über Änderungen bei der Anmeldung ozonabbauender Stoffe – ODS – und fluorierter Treibhausgase (F-Gase).

Kerstin Velhorst

02.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Seit dem 28.3.2026 müssen Codierungen für ODS (ozonabbauende Stoffe), F-Gase (fluorierte Treibhausgase) und GGED (Verbrauchsteuer) im ATLAS-Versandverfahren zwingend auf Warenpositionsebene, nicht mehr auf Kopfebene, angemeldet werden.

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