FRAGE: Zum 21.5.2026 sollten die Meldungen für den Transport von Abfall nur noch über die Plattform der EU stattfinden. Die bis dato bestehende Regelung, den Anhang VII der gültigen Verordnung mitzugeben, ist untersagt. Nun ist die Plattform aber noch nicht in Betrieb. Wie soll denn die Meldung erfolgen, wenn das bisherige Dokument, der Anhang VII der Verordnung, nicht mehr mitgegeben werden darf?
ANTWORT: Das beschriebene Problem kennen viele Unternehmen im grenzüberschreitenden Transport von Abfällen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat dazu am 28.4.2026 eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es, dass es aufgrund der Verzögerung bei der technischen Dokumentation übergangsweise bis zum 31.12.2026 möglich sein soll, auch weiterhin die Papierform des Anhang-VII-Dokumentes zu verwenden. Eine Registrierung bei DIWASS ist aber trotzdem erforderlich. Die komplette Vorgehensweise finden Sie unter: https://bit.ly/4woYpHy
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