Exportkontrolle in der Praxis 14.10.2024

KW 42/2024

– Zölle auf Getreide aus der Ukraine werden wieder eingeführt: Seien Sie vorbereitet, denn mit Ablauf der Schutzklauseln sollen ab Juni 2025 wieder Zölle erhoben werden.
– EU veröffentlicht Leitfaden zu den Ursprungsregeln für Freihandelsabkommen mit Neuseeland: Dieser Leitfaden zeigt detailliert auf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
– Sie haften für Fehler des Spediteurs! Für die inhaltliche Richtigkeit der Verzollungsangaben sind und bleiben Sie verantwortlich. Wir zeigen Ihnen, was wichtig ist.
– Prüfungsanordnung auf dem Tisch? So verhalten Sie sich richtig, wenn Ihnen eine Prüfungsanordnung zugestellt wird.

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Zölle auf Getreide aus der Ukraine werden wieder eingeführt
Die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2024/1999 bezieht sich auf die Wiedereinführung von Zöllen auf bestimmte ukrainische Waren aufgrund der Anwendung von Schutzklauseln aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Diese Schutzklauseln kommen zur Anwendung, sobald festgelegte Einfuhrmengen überschritten werden, um einen fairen Wettbewerb zu sichern und heimische Märkte vor Überlastung zu schützen.
EU veröffentlicht Leitfaden zu den Ursprungsregeln für Freihandelsabkommen mit Neuseeland
Die Veröffentlichung des Leitfadens der EU-Kommission zu den Ursprungsregeln für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist für Exporteure von großer Bedeutung. Dieser Leitfaden zeigt detailliert auf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Produkte als Ursprungswaren anerkannt werden, und ist für Exporteure damit die Wegeleitung in der Praxis.
Handbuch für Genehmigungscodierungen zum 1.9.2024 aktualisiert: Das ist jetzt für Sie wichtig
Der Leitfaden „Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ wurde zum 1.9.2024 überarbeitet. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der Codierung Y748, die sich auf den Export von Luxusgütern im Zusammenhang mit den Embargos gegen Russland und Belarus bezieht. Das Handbuch gehört zum Standardreportoire und Sie sollten sich mit den Änderungen vertraut machen.
Sie haften für Fehler des Spediteurs! Diese Prozesse müssen Sie deshalb implementieren
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 26.4.2012, Az. 23 U 1293/11, bestätigt die rechtliche Verantwortung, die viele deutsche Unternehmen im Rahmen der Zollabwicklung unterschätzen: die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Verzollungsangaben. Diese Verantwortung liegt nicht beim Spediteur, sondern direkt beim importierenden Unternehmen, also bei Ihnen. Für deutsche Unternehmen, die Waren aus dem Ausland importieren, kann dies weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Wir erörtern für Sie, welche das sind.
Genehmigungseinholung bei Reihengeschäften? Wer ist in der Verpflichtung?
Frage: Wir (ansässig in Baden-Württemberg) schließen einen Vertrag mit einem deutschen Händler, der bei uns die Ware abholt. Er liefert dann ins Drittland. Muss der deutsche Händler beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Genehmigung einholen, falls eine notwendig sein sollte, und uns diese vorzeigen? Oder können wir selbst eine Genehmigung beauftragen, auch wenn wir nicht der Ausführer sind?
Achtung! Beachten Sie diese Änderung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung
Am 5.9.2024 leitete die EU-Kommission eine Überarbeitung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2021/821) ein. Diese Aktualisierung betrifft die EU-Güterliste für sogenannte Dual-Use-Produkte, also Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Solche Produkte, insbesondere in sensiblen Technologien, unterliegen strengen Ausfuhrkontrollen, da sie potenziell sicherheitskritische Anwendungen haben.

Arbeitshilfen

  • Spediteursverträge
  • Anordnung