Die EU-Kommission hat einen neuen Leitfaden zu den Ursprungsregeln im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland veröffentlicht. Demnach müssen EU-Unternehmen, die Waren im Wert von mehr als 6.000 € nach Neuseeland exportieren und diese als Produkte mit EU-Ursprung ausweisen wollen, eine entsprechende Ursprungserklärung vorlegen. Der Leitfaden beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine Ware als Ursprungsprodukt gilt, etwa durch vollständige Herstellung oder eine ausreichende Bearbeitung. Zudem werden die erforderlichen Dokumente und Nachweise erläutert, die Exporteure den Zollbehörden vorlegen müssen, um den Ursprung der Waren zu bestätigen. Der Leitfaden enthält darüber hinaus Hinweise, welche Ursprungsnachweise erforderlich sind, um von Präferenzzöllen profitieren zu können.
Bewertung der praktischen Auswirkungen für deutsche Exporteure: Leitfaden schafft Sicherheit bei der praktischen Umsetzung und sollte Berücksichtigung finden
Wenn Sie im Neuseelandgeschäft aktiv sind, sollten Sie den Leitfaden in Ihrer Arbeit nutzen, um Risiken zu vermeiden und Klarheit zu schaffen. Für deutsche Exporteure bringt der Leitfaden 3 praktische Konsequenzen mit sich:
