Kurzmeldung

Achtung! Beachten Sie diese Änderung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung

Am 5.9.2024 leitete die EU-Kommission eine Überarbeitung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2021/821) ein. Diese Aktualisierung betrifft die EU-Güterliste für sogenannte Dual-Use-Produkte, also Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Solche Produkte, insbesondere in sensiblen Technologien, unterliegen strengen Ausfuhrkontrollen, da sie potenziell sicherheitskritische Anwendungen haben.

Holger Schmidbaur

14.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Änderungen umfassen z. B. neue technische Parameter und Definitionen. Beispielsweise wurden Begriffe wie „Ladungsverstärkung“ und „Hochleistungsdieselmotoren“ ergänzt, während bestimmte Unternummern gestrichen oder umbenannt wurden. Zusätzlich wurden neue Positionen für chemische Substanzen wie Iodpentafluorid in den Kategorien der Chemikalien und technologischen Systeme hinzugefügt​.

Praktische Auswirkungen für deutsche Exporteure – erhöhte Komplexität

  1. Erhöhte Komplexität: Deutsche und EU-Exporteure müssen sich auf eine komplexere Rechtslage einstellen, da viele technische Parameter neu definiert wurden. Besonders wenn Ihr Unternehmen in einem Hightech-Bereich wie Telekommunikation oder der chemischen Industrie tätig ist, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die neuen Bestimmungen korrekt umsetzen.
  2. Zusätzliche Kontrollen: Die Anpassung von Anhang I führt dazu, dass mehr Güter unter die Exportkontrollen fallen. Für Exporteure bedeutet dies mehr administrative Hürden, insbesondere durch die Prüfung neuer technischer Schwellenwerte. Dies könnte die Exportvorbereitungen verlangsamen und zusätzliche Compliance-Risiken mit sich bringen.
  3. Neue Berichtspflichten: Sie müssen die Endverwendung Ihrer Güter noch genauer überwachen und dokumentieren, um sicherzustellen, dass diese nicht für militärische Zwecke oder in autoritären Regimen verwendet werden. Besonders Güter der digitalen Überwachungstechnologie unterliegen strengeren Anforderungen.
  4. Schulungsbedarf: Exportkontrollbeauftragte und technische Experten in Unternehmen, die die Güter klassifizieren, werden gezwungen sein, sich über die Änderungen in den technischen Beschreibungen fortzubilden, um Verstöße zu vermeiden. Dies erfordert interne Schulungen und möglicherweise zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der neuen Bestimmungen​.

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