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China setzt 14 EU-Unternehmen auf die Kontrollliste: So sichern Sie jetzt Ihre Lieferketten

China verschärft den Druck auf europäische Unternehmen: Seit dem 24.7.2026 dürfen chinesische Exporteure 14 gelisteten EU-Unternehmen grundsätzlich keine Dual-Use-Güter mehr liefern. Auch die Weitergabe chinesisch-originärer Dual-Use-Güter aus Drittstaaten ist erfasst. Prüfen Sie deshalb jetzt, wo solche Güter in Ihren Lieferketten vorkommen und ob Ihre Geschäftspartner von chinesischen Kontrollmaßnahmen betroffen sind.

Holger Schmidbaur

14.09.2026 · 2 Min Lesezeit

China etabliert mit dem Staatsratsdekret Nr. 835 vom April 2026 einen weitreichenden regulatorischen Rahmen, um strukturiert und koordiniert auf ausländische Sanktionen zu reagieren. Das Dekret ergänzt bestehende Rechtsinstrumente wie das Anti ­Foreign Sanctions Law und schafft eine zusätzliche Grundlage, mit der die Regierung Eingriffe in internationale Lieferketten, Technologietransfers und Investitionsströme gezielt steuern kann. Im Mittelpunkt steht der Schutz nationaler Sicherheitsinteressen, insbesondere bei Hightech‑Materialien, Seltenen Erden und Dual‑Use‑Gütern, deren strategische Bedeutung für die chinesische Industriepolitik stetig zunimmt.

Das Dekret bildet einen deutlichen Gegenpol zu westlichen Exportbeschränkungen und erlaubt der Regierung, Handelsbeziehungen einseitig zu begrenzen oder zu stoppen, wenn sie als sicherheitsrelevant gelten. Zugleich stärkt es die Rolle des Handelsministeriums (MOFCOM), das nun erweitert befugt ist, Unternehmen zu listen, Genehmigungen zu verweigern oder zusätzliche Prüfmechanismen einzuführen. Damit entsteht ein Instrumentarium, das wirtschaftspolitische wie geopolitische Ziele verfolgt und die internationale Handelsordnung spürbar beeinflussen kann.

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