Das Hauptzollamt Singen (Pressemitteilung vom 7.7.2026) stellte bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung fest, dass ein Medizinprodukthersteller aus dem Kanton St. Gallen zu niedrige Zollwerte angemeldet hatte. Weil zum Zeitpunkt der Einfuhr noch keine endgültigen Kaufverträge vorlagen, griff das Unternehmen auf unvollständige Pro-forma-Werte zurück. Diese Praxis führte zu einer Unterbewertung der eingeführten Waren und mündete in einer saftigen Zollnacherhebung von rund 135.750 €.
Hinzu kamen weitere Abweichungen. Unter anderem waren Entwicklungs- und Frachtkosten sowie Präferenzmeldungen nicht vollständig oder nicht korrekt berücksichtigt worden. Daraus ergaben sich weitere Nachforderungen in Höhe von rund 11.800 €. Andere Korrekturen führten dagegen zu einer Erstattung von rund 25.000 €.
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