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Zölle auf Getreide aus der Ukraine werden wieder eingeführt

Die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2024/1999 bezieht sich auf die Wiedereinführung von Zöllen auf bestimmte ukrainische Waren aufgrund der Anwendung von Schutzklauseln aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Diese Schutzklauseln kommen zur Anwendung, sobald festgelegte Einfuhrmengen überschritten werden, um einen fairen Wettbewerb zu sichern und heimische Märkte vor Überlastung zu schützen.

Holger Schmidbaur

14.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Europäische Union hat nach längerer Pause wieder Zölle auf Waren aus der Ukraine eingeführt, die ursprünglich seit Mai 2022 ausgesetzt waren. Neben den bereits zuvor wiedereingeführten Zöllen auf Produkte wie Hafer, Eier und Zucker wird nun auch auf Grobgrieß aus der Ukraine eine Zollgebühr erhoben. Die Grundlage für diese Maßnahme ist eine sogenannte Schutzklausel aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine.

Diese Schutzklauseln treten in Kraft, wenn bestimmte Einfuhrmengen überschritten werden, um die heimischen Märkte vor einer Überlastung zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Neben den bereits genannten Produkten betrifft die Regelung auch Waren wie Geflügel, Mais und Honig. Diese Schutzmaßnahmen sind vorerst bis zum 5.6.2025 befristet.

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