Immaterielle Ausfuhren: Technologietransfer und Dual-Use als Thema im nächsten kostenlosen Webinar

Bei der Güterklassifizierung kommt es darauf an, Waren korrekt zu klassifizieren. Besonders komplex ist das bei Waren, die nach der Dual-Use-Verordnung als „gelistete Güter“ betrachtet werden müssen. Darunter fallen Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können: Sensoren, besondere Werkstoffe, usw.

Holger Schmidbaur

14.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Was allerdings gerne vergessen wird: Nicht nur physische Materialien fallen unter die Dual-Use-Verordnung. Auch immaterielle Ausfuhren müssen sorgfältig geprüft werden, d.h. auch Software (Gattung D) und Technologie (Gattung E) kann gelistet sein. Darunter fällt beispielsweise: 

  • ️Cloud-Uploads und der E-Mail-Versand von Plänen
  • Technischer Support per Telefon ins Ausland
  • Schulung ausländischer Ingenieure im Inland

Tückisch ist, dass schon ein Software-Update ein bis dato nicht gelistetes Gut in die Listung heben kann, bspw. wenn neue Krypto-Algorithmen verwendet werden. 

ZOLEX empfiehlt:

Wie Sie am besten mit derartig komplexen Problemen umgehen, erfahren Sie im kostenlosen Webinar „Systematik der Güterklassifizierung“. Am 20. April führt unser Trade-Experte Holger Schmidbaur Sie in das Thema ein und führt durch die verschiedenen Kategorien der Klassifizierung.

Als treuer Leser von ZOLEX ist diese Veranstaltung übrigens zu 100% kostenlos für Sie.  

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Holger Schmidbaur ist als Global Customs & Trade Manager in der Schweiz angestellt und verantwortet in dieser Position die globalen Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse. Vor dieser Funktion hat er als Zoll- […]

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