Zoll + Außenhandel aktuell 08.09.2025

KW 38/2025

Top-Thema: Lieferantenerklärungen in
der Praxis sicher managen
Ihr kompakter Leitfaden für eine
effiziente Abwicklung mit Hinblick zum
Jahresende.

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Zollstreit EU–USA: 2 Fact Sheets, 2 Lesarten – was Sie dazu jetzt wissen sollten
Ende Juli/Anfang August 2025 haben das Weiße Haus und die EU-Kommission jeweils ein Fact Sheet bzw. ein Q&A/Joint Statement zum neuen transatlantischen Handelsrahmenabkommen veröffentlicht. Beide beschreiben denselben Deal – aber mit spürbar unterschiedlicher Tonalität und Verbindlichkeit. Für Ihr Unternehmen kann entscheidend sein, was kurzfristig gilt (z. B. Most-Favoured-Nation-Ausnahmen) und in welchen Punkten Politik und Gesetzgebung noch nachziehen müssen.
Lieferantenerklärungen in der Praxis sicher managen: Ihr kompakter Leitfaden für eine effiziente Abwicklung
Ob als Versender oder Empfänger: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Lieferantenerklärungen aus. Sie sind die Eintrittskarte für Zollpräferenzen und ermöglichen damit Ersparnisse am Ende der Lieferkette. Entsprechend stark ist der Fokus auf diese banal anmutende Erklärung gerichtet. Zwischen Formvorgaben und Sonderregelungen lauern zahlreiche Fallstricke und finanzielle Risiken auf Sie. Egal, ob Sie die Erklärungen erhalten oder selbst ausstellen – dank dieses Beitrags haben Sie den Durchblick, um sowohl Standard- als auch Sonderfälle im Griff zu haben. Zudem unterstützen wir Sie bei der Entscheidung in der Praxis: Wann reicht eine Einzel-Lieferantenerklärung (LE) und wann ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) besser?
Dauerbrenner-Thema Carnet-ATA: So meistern Sie den digital Umstieg
Das Carnet-ATA ist seit Jahrzehnten der Standard für den vorübergehenden Export von Waren – sei es für Messen, Reparaturen oder internationale Projekte. Doch seit der Einführung des elektronischen eCarnet ATA stehen Sie möglicherweise vor einer Herausforderung: Die Digitalisierung des Prozesses kommt schneller, als so mancher gedacht hat – und viele KMUs sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Verzögerungen an der Grenze oder komplizierte Umstellungen in letzter Minute. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf den digitalen Prozess umstellen – und dabei Zeit und Kosten sparen und Ihre Nerven schonen.
Ukraine – rückwirkende Anerkennung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
Seit dem 23.5.2025 gilt für Warenlieferungen in die Ukraine der Präferenzstatus CR, die parallele Anwendung des ursprünglichen und des revidierten Präferenzregelwerks. Bisher war lediglich das revidierte Abkommen zulässig, was zur Ablehnung der Warenverkehrsbescheinigungen unter dem Status C oder R geführt hat. Diese sollen nun nach Auskunft der deutschen Zollbehörden nachträglich für den Zeitraum 1.1.–22.5.2025 anerkannt werden.
Angabe über angewandtes Abkommen bei Lieferanten­erklärung für Länder des PEM-Übereinkommens
Bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen für das Pan-Europa-Mittelmeer-(PEM)-Abkommen innerhalb des Übergangszeitraums vom 1.1. bis 31.12.2025 soll das angewandte Abkommen genannt werden. Fehlt diese Angabe, so gilt grundsätzlich die Annahme, dass der Ursprung nach der ursprünglichen Fassung des Regelwerks erlangt worden ist.

Arbeitshilfen

  • Ihre Checkliste für Risiko-Minimierung beim US-Geschäft
  • Beachten Sie diese Feinheiten bei der Lieferantenerklärung