Kurzmeldung
Ukraine – rückwirkende Anerkennung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
Seit dem 23.5.2025 gilt für Warenlieferungen in die Ukraine der Präferenzstatus CR, die parallele Anwendung des ursprünglichen und des revidierten Präferenzregelwerks. Bisher war lediglich das revidierte Abkommen zulässig, was zur Ablehnung der Warenverkehrsbescheinigungen unter dem Status C oder R geführt hat. Diese sollen nun nach Auskunft der deutschen Zollbehörden nachträglich für den Zeitraum 1.1.–22.5.2025 anerkannt werden.
Kerstin Velhorst
08.09.2025
·
1 Min Lesezeit
Neuvorlage der EUR.1 im Rahmen eines Erstattungsantrags in der Ukraine möglich
Die ukrainischen Zollbehörden akzeptieren für den Zeitraum vom 1.1.2025 bis 22.5.2025 nachträglich:
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