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Lieferantenerklärungen in der Praxis sicher managen: Ihr kompakter Leitfaden für eine effiziente Abwicklung

Ob als Versender oder Empfänger: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Lieferantenerklärungen aus. Sie sind die Eintrittskarte für Zollpräferenzen und ermöglichen damit Ersparnisse am Ende der Lieferkette. Entsprechend stark ist der Fokus auf diese banal anmutende Erklärung gerichtet. Zwischen Formvorgaben und Sonderregelungen lauern zahlreiche Fallstricke und finanzielle Risiken auf Sie. Egal, ob Sie die Erklärungen erhalten oder selbst ausstellen – dank dieses Beitrags haben Sie den Durchblick, um sowohl Standard- als auch Sonderfälle im Griff zu haben. Zudem unterstützen wir Sie bei der Entscheidung in der Praxis: Wann reicht eine Einzel-Lieferantenerklärung (LE) und wann ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) besser?

Svenja Sausen

08.09.2025 · 7 Min Lesezeit

Für wen sind Lieferantenerklärungen sinnvoll

Lieferantenerklärungen sind keine beliebigen Verlautbarungen, sondern rechtlich vorgegebene Erklärungen im Präferenzrecht. Wer eine Lieferantenerklärung ausstellt, bestätigt offiziell gegenüber seinem Kunden den präferenziellen Ursprung der gelieferten Ware. Und wird damit grundsätzlich Bestandteil der Nachweiskette eines Präferenznachweises, mit dem Zollvorteile erlangt werden.

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