Für wen sind Lieferantenerklärungen sinnvoll
Lieferantenerklärungen sind keine beliebigen Verlautbarungen, sondern rechtlich vorgegebene Erklärungen im Präferenzrecht. Wer eine Lieferantenerklärung ausstellt, bestätigt offiziell gegenüber seinem Kunden den präferenziellen Ursprung der gelieferten Ware. Und wird damit grundsätzlich Bestandteil der Nachweiskette eines Präferenznachweises, mit dem Zollvorteile erlangt werden.
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