Zoll + Außenhandel aktuell 15.06.2026

KW 26/2026

Top-Thema: Mehr Qualität, kürzere Wartezeiten: So klappt es mit der Einfuhrzollabfertigung am eigenen Standort

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Beim Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Indien ist der digitale Handel eines der zentralen Themen
Geplant sind neue Regeln für Daten, Datenschutz und Online-Geschäfte. Das vorläufig veröffentlichte EU-Indien‑Freihandelsabkommen enthält deswegen ein eigenständiges Kapitel zum digitalen Handel. Der Textentwurf vom Februar 2026 zeigt, dass beide Vertragsparteien digitale Geschäftsprozesse künftig stärker harmonisieren und rechtliche Rahmenbedingungen modernisieren wollen.
Fragebogen zur Beantragung von Zollerleichterungen aktualisiert: Was Sie in Zukunft beachten sollten
Zollrechtliche Bewilligungen erleichtern Ihnen und den Zollbeamten die tägliche Arbeit. Mit einem besonderen Status können Sie bares Geld und viel Zeit sparen. Ihre Zollbehörde erteilt Ihnen nach erfolgreicher Beantwortung des Fragebogens z. B. die Genehmigung, Waren direkt exportieren zu dürfen. Sie können Ihre Lieferung sofort nach überlassener Zollanmeldung exportieren. Sie müssen mit Ihrer Ware nicht zum Zollamt fahren.
Mehr Qualität, kürzere Wartezeiten: So klappt es mit der Einfuhrzollabfertigung am eigenen Standort
Stille Post in der Zollabfertigung geht selten gut aus: Die Zusammenarbeit mit einem Zolldienstleister funktioniert nur bei einem steten und klaren Datenaustausch zwischen Ihnen als Einführer und dem Deklaranten. Gehen unterwegs Daten verloren, wirkt sich das auf die Qualität der Zollanmeldung aus und eine zeit- und arbeitsintensive Korrektur folgt. Doch auch bei passender Abfertigungsqualität bleibt immer noch die nicht einschätzbare Wartezeit: Wann gibt der Zoll am Hafen die Ware endlich frei? Und wann kann der Spediteur diese liefern? Ihr Arbeitsalltag wäre ohne diese Fragen mit Sicherheit einfacher. Die Lösung liegt in der Verlagerung der Zollabfertigung direkt an Ihren Standort. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert und was Sie dazu benötigen.
Zentrale Zollabwicklung und Einfuhrumsatzsteuer: Ist dies das Ende des klassischen Importprozesses?
Viele Unternehmen haben sich über Jahre an einen bestimmten Importablauf gewöhnt: Die Ware kommt an, der Zoll wird dort abgewickelt, wo sie physisch eintrifft, anschließend folgen Einfuhrumsatzsteuer, Dokumentation und interne Weiterverarbeitung. Genau dieses Modell verändert sich aber gerade. Mit der Einführung der zentralen Zollabwicklung für Einfuhren (Centralised Clearance for Import (CCI)) und den neuen Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht ein Modell, das auf den ersten Blick fast zu gut klingt: Waren kommen in einem EU-Staat an – abgewickelt wird aber zentral an einem anderen Ort. Die spannende Frage lautet daher nicht mehr nur, wie Sie importieren, sondern ob Ihr bisheriger Importprozess künftig überhaupt noch der wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollste ist.
Codelisten für Zollabfertigungen ändern sich beim Abkommen mit dem MERCOSUR
Seit dem 1.5.2026 kann das Abkommen mit der südamerikanischen Ländergruppe MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) vorläufig in Anspruch genommen werden. Traditionell importiert die EU aus diesen Länden viele Produkte aus Rindfleisch. Mit dem 1.6.2026 gilt für bestimmte Importe eine neue Codierung.

Arbeitshilfen

  • Wareneingangskontrolle beim zugelassenen Empfänger
  • Rumänien