Gastbeitrag
Zentrale Zollabwicklung und Einfuhrumsatzsteuer: Ist dies das Ende des klassischen Importprozesses?
Viele Unternehmen haben sich über Jahre an einen bestimmten Importablauf gewöhnt: Die Ware kommt an, der Zoll wird dort abgewickelt, wo sie physisch eintrifft, anschließend folgen Einfuhrumsatzsteuer, Dokumentation und interne Weiterverarbeitung. Genau dieses Modell verändert sich aber gerade. Mit der Einführung der zentralen Zollabwicklung für Einfuhren (Centralised Clearance for Import (CCI)) und den neuen Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht ein Modell, das auf den ersten Blick fast zu gut klingt: Waren kommen in einem EU-Staat an – abgewickelt wird aber zentral an einem anderen Ort. Die spannende Frage lautet daher nicht mehr nur, wie Sie importieren, sondern ob Ihr bisheriger Importprozess künftig überhaupt noch der wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollste ist.
Karsten Draeck
15.06.2026
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3 Min Lesezeit
Der Grundgedanke von CCI wirkt zunächst einfach: Die Ware wird weiterhin physisch dort gestellt, wo sie ankommt – beispielsweise im Hafen Rotterdam oder Antwerpen. Die eigentliche Zollanmeldung erfolgt jedoch zentral bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Zollstelle. Gestellungsort und Ort der Zollanmeldung werden damit voneinander getrennt. Grundlage hierfür ist Art. 179 Unionszollkodex (UZK). Diese Logik würde den gesamten Importprozess verändern und neue Fragen aufwerfen:
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