Am 3. Juni hat die EU-Kommission Änderungen zu den Verfahrensregeln über den Präferenziellen Ursprung von Waren veröffentlicht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 bringt mehrere wichtige Neuerungen mit sich:
- Umstrukturierung des Abschnitts über den präferenziellen Ursprung von Waren
- Ergänzung durch neue Unterabschnitte über Präferenzabkommen, das System des registrierten Ausführers (REX-System) und des Allgemeinen Präferenzsystems der Union (APS)
- Einrichtung eines zentralen Systems für elektronische Ursprungsnachweise (e-PoC-System)
- Ersatz von Papierbescheinigungen durch ein vollständig digitales Verfahren (im Jahr 2030)
Meine Empfehlung an Sie: Bereiten Sie sich schon jetzt vor, indem Sie folgende Checkliste durchgehen:
- Systemcheck: Können Ihre IT‑Systeme standardisierte Ursprungsdaten verarbeiten?
- Lieferantenerklärungen: Umstellung auf digitale Datensätze planen (Deadline 23.06.2028).
- Datenqualität: Ursprungsdaten auditieren und Lücken schließen.
- e‑PoC‑Roadmap: Einführung bis 2030 vorbereiten.
- Lieferantenkommunikation: Anforderungen frühzeitig weitergeben.

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