Gastbeitrag

Neue Güterlisten, neue Fristen, ein Bußgeldrahmen: So verändert das 21. Sanktionspaket Ihre Compliance

Seit dem 24.7.2026 gilt die Verordnung (EU) 2026/1848 – das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland. Sie erweitert und verschärft Güterlisten, Listungen und Finanzverbote an mehreren Stellen gleichzeitig. Wer die Neuerungen übersieht, riskiert nicht nur ein Bußgeld von bis zu 500.000 € pro Verstoß, sondern bei Vorsatz sogar ein Strafverfahren.

Julianna Straib-Lorenz

31.08.2026 · 3 Min Lesezeit

Das 21. Sanktionspaket und sein Bussgeldrisiken

Verordnung (EU) 2026/1848 ändert die Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014, in Kraft seit 24.7.2026. Parallel dazu wurden mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/1843 weitere 48 Personen und 168 Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 gelistet.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: