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Türkei-Handel: Das neue Abkommen spart Ihnen Zeit, aber nicht automatisch

Stellen Sie sich vor, Ihre Lkw passieren die Grenze ohne stundenlange Staus, während Zollbehörden Ihre Sendungen zügig freigeben. Durch den Beschluss des Ausschusses für zollrechtliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei erhalten gegenseitig anerkannte zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ab sofort direkte Erleichterungen im täglichen Warenverkehr. Wenn Sie Ihre Prozesse jetzt anpassen, sichern Sie Ihrem Unternehmen handfeste Wettbewerbsvorteile.

Holger Schmidbaur

31.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Am 16.7.2026 fasste der Ausschuss für zollrechtliche Zusammenarbeit den Beschluss, die jeweiligen AEO-Programme gegenseitig anzuerkennen. Diese Entscheidung erweitert die seit 1995 bestehende Zollunion zwischen der EU und der Türkei um einen entscheidenden Baustein.

Die Zollbehörden beider Seiten berücksichtigen den Vertrauensstatus zertifizierter Unternehmen ab sofort direkt in ihren Risikobewertungen. Für Ihre tägliche Abwicklung bedeutet dies konkret:

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