Am 16.7.2026 fasste der Ausschuss für zollrechtliche Zusammenarbeit den Beschluss, die jeweiligen AEO-Programme gegenseitig anzuerkennen. Diese Entscheidung erweitert die seit 1995 bestehende Zollunion zwischen der EU und der Türkei um einen entscheidenden Baustein.
Die Zollbehörden beider Seiten berücksichtigen den Vertrauensstatus zertifizierter Unternehmen ab sofort direkt in ihren Risikobewertungen. Für Ihre tägliche Abwicklung bedeutet dies konkret:
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