In zahlreichen Industrieunternehmen läuft die Abwicklung von Exportprüfungen erschreckend eingleisig ab. Das Logistikteam verpackt die Fertigware, das ERP-System stößt eine automatische Prüfroutine an und prompt schlägt die Software Alarm. Ein kritischer Treffer stoppt die Auslieferung. Die Ware verstellt wertvollen Lagerplatz, Fristen verstreichen ungenutzt, Kunden drohen mit Schadensersatzansprüchen und die Margen schmelzen dahin. Das eigentliche Problem entsteht jedoch viel früher: Wer Güter, Daten oder Software beschafft, ohne regulatorische Parameter abzufragen, bindet Kapital in teuren Fehlinvestitionen.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht Ihnen das Risiko
Ein etablierter Maschinenbauer kauft über die Einkaufsabteilung Spezialventile bei einem europäischen Zulieferer. Der Preis scheint hervorragend, die Lieferfristen passen perfekt. Niemand im Einkauf hinterfragt die technischen Leistungsparameter im Detail. Diese Spezifikationen führen jedoch direkt in den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821). Das Produktionsteam verbaut die Ventile arglos in einer Fertigungsstraße, die für einen Kunden in Südostasien bestimmt ist. Erst die Zollprüfung vor dem Verladen deckt das Versäumnis auf. Die gesamte Anlage unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Bearbeitung des Antrags beim BAFA zieht sich über Monate hin, der Kunde kündigt den Vertrag fristlos und die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ein.
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