1. Der Lkw-Fahrer übergibt Ihnen das Versandbegleitdokument (VBD) und die Zollplombe, die an seinem Fahrzeug war, damit es schneller geht.
- Was tun? Übernahme der Waren ablehnen, umgehend telefonisch das Zollamt über den Vorfall informieren und auf Weisung warten.
- Siehe Punkt 4.8.4.2.1 (2) der Verfahrensanweisung ATLAS (Stand Feb. 2026); Entfernen der Zollplombe = Siegelbruch (§136 (2) Strafgesetzbuch).
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