Exportkontrolle in der Praxis 11.11.2024

KW 46 | 2024

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Zollerstattungen in Höhe von 141,4 Millionen € im Jahr 2023 – so stellen auch Sie Erstattungen sicher
In der Zolljahresstatistik 2023 wurden Erstattungen in Höhe von 141,2 Millionen € dokumentiert. Die Erstattungen können verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise zu viel gezahlte Zölle oder Verbrauchsteuern, die im Rahmen von Prüfungen entdeckt und zurückgefordert wurden. Diese Erstattungen erfolgen, wenn nachträglich festgestellt wird, dass zu hohe Beträge erhoben wurden oder die Voraussetzungen für eine Zahlung nicht erfüllt waren. Was sollten Sie nun daraus schlussfolgern? Wir verraten es Ihnen in diesem Beitrag!
Zusatzzölle der USA – diese Maßnahmen sollten Sie als Exportverantwortlicher nun ergreifen
US-Präsident Biden hat eine erhebliche Erhöhung der Schutzzölle auf chinesische Produkte, insbesondere auf Elektro- und Hybridfahrzeuge, eingeführt. Schon seit dem 27.9.2024 wird ein Zoll von 100 % auf diese Fahrzeuge erhoben, im Vergleich zu den bisherigen 25 %. Auch für Spritzen und medizinische Nadeln gilt ein Zoll von 100 %. Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen.
Sie sollten handeln, denn die Antisubventionsmaßnahmen werden sonst 2025 auslaufen
Die EU-Kommission hat das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen für Glasfaserprodukte mit Ursprung in China und Ägypten bekannt gegeben. Diese Maßnahmen, die seit 2020 in Kraft sind, sollen verhindern, dass subventionierte Produkte die EU-Märkte überschwemmen und einheimische Hersteller schädigen. Die Antisubventionsmaßnahmen werden am 16.6.2025 außer Kraft treten, es sei denn, es wird ein Überprüfungsverfahren eingeleitet – dies könnte auch durch Sie geschehen.
Diese Wertregelungen im Präferenzrecht müssen Sie zwingend kennen
Die Wertklauseln im Präferenzrecht spielen eine zentrale Rolle, um den präferenziellen Ursprung von Waren zu bestimmen. Diese Klauseln legen fest, wie Unternehmen den Wert von Vormaterialien und den Ab-Werk-Preis ihrer Produkte berechnen müssen, um von den Zollvorteilen bei Exporten in Länder, mit denen die EU Freihandelsabkommen geschlossen hat, profitieren zu können. Hierbei gibt es einige Unterschiede und Herausforderungen, die Sie beachten müssen. Wir wollen im Folgenden kompakt und vollständig darstellen, was Sie als Verantwortlicher dabei beachten müssen.
EU-Mercosur-Abkommen vor dem Aus – schlechte Zeichen für eine prosperierende EU!
Das EU-Mercosur-Abkommen, das 2019 unterzeichnet wurde und eine Freihandelszone mit 770 Millionen Menschen schaffen könnte, steht vor dem Aus. Trotz Fortschritten bei Vertragszusätzen, etwa zum Regenwaldschutz, hat sich der Widerstand gegen das Abkommen, insbesondere in Frankreich, verschärft. Präsident Emmanuel Macron und die neue Regierung unter Premier Michel Barnier blockieren das Abkommen, da Freihandelsabkommen in Frankreich politisch unpopulär sind und man negative Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft befürchtet.

Arbeitshilfen

  • Checkliste - Präferenzkalkulation
  • Übersicht - Sanktionslisten