Ab 16.6.2025 können die betroffenen Produkte ohne zusätzliche Zölle und Beschränkungen in die EU importiert werden, was negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller nach sich ziehen könnte. Es könnte also auch in Ihrem Interesse liegen, dass ein Überprüfungsverfahren eingeleitet wird. Um eine Überprüfung einzuleiten, müssen Sie als Unionshersteller einen schriftlichen Antrag an die EU-Kommission stellen, der ausreichende Beweise dafür enthält, dass eine Fortsetzung oder Wiederkehr der schädlichen Subventionierung wahrscheinlich ist.
Dieser Antrag muss spätestens 3 Monate vor dem Außerkrafttreten der Maßnahmen eingereicht werden. Die Bekanntmachung der EU finden Sie hier: https://bit.ly/3YkBii6
