Top-Thema
Diese Wertregelungen im Präferenzrecht müssen Sie zwingend kennen
Die Wertklauseln im Präferenzrecht spielen eine zentrale Rolle, um den präferenziellen Ursprung von Waren zu bestimmen. Diese Klauseln legen fest, wie Unternehmen den Wert von Vormaterialien und den Ab-Werk-Preis ihrer Produkte berechnen müssen, um von den Zollvorteilen bei Exporten in Länder, mit denen die EU Freihandelsabkommen geschlossen hat, profitieren zu können. Hierbei gibt es einige Unterschiede und Herausforderungen, die Sie beachten müssen. Wir wollen im Folgenden kompakt und vollständig darstellen, was Sie als Verantwortlicher dabei beachten müssen.
Holger Schmidbaur
11.11.2024
·
8 Min Lesezeit
Die Grundlagen der Wertklauseln müssen Ihnen bekannt sein
Im präferenziellen Ursprungsrecht bestimmt die Wertklausel, wie hoch der Wert von Vormaterialien ohne Ursprung (d. h. aus Drittstaaten) sein darf, damit das Endprodukt trotzdem als Ursprungsware der EU gilt. Die wichtigsten Elemente dabei sind:
- Zollwert der Vormaterialien ohne Ursprung: Dieser Wert muss gemäß den Vorschriften ermittelt werden, meist auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises bei der Einfuhr.
- Ab-Werk-Preis: Das ist der Preis, der für das Endprodukt ab Werk gezahlt wird, ohne inländische Steuern und unter Berücksichtigung sämtlicher bei der Produktion entstandenen Kosten.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Exportkontrolle in der Praxis‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
- Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
- Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten