FRAGE: Unser Unternehmen liefert Waren weltweit. Auch in Länder des Nahen Ostens, etwa nach Syrien. Der Warenaustausch hat für unseren Betrieb in den vergangenen Jahren harmonisiert. Wir haben nun gelesen, dass die EU, die Anwendung des Abkommens mit Syrien wieder vollständig anwendet. Was bedeutet das für uns als Exporteur?
ANTWORT: Das stimmt: Die Europäische Union hat am 11.5.2026 das Kooperationsabkommen mit Syrien wieder vollständig in Kraft gesetzt und damit die Aussetzung handelsbezogener Bestimmungen beendet. Die Präferenz wird einseitig durch die EU gewährt.
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