FRAGE: Wir exportieren zum ersten Mal genehmigungspflichtige Güter nach Neuseeland. Nun hat uns unsere IHK darüber informiert, dass wir unter Umständen eine Allgemeine Genehmigung für Lieferungen nach Neuseeland verwenden können und diese nicht melden müssen. Was müssen wir beachten?
ANTWORT: Jeder Export ist auf seine Genehmigungspflicht zu prüfen. Sind Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie eine Genehmigung benötigen, prüfen Sie, ob Sie eine Allgemeine Genehmigung (AGG) nutzen können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dazu einen AGG-Finder erarbeitet. Das BAFA bietet eine Übersicht aller Allgemeinen Genehmigungen mit Gültigkeit und Meldepflichten an. Beachten Sie: Die AGGs stellen eine Sonderform der Ausfuhrgenehmigung dar und sind nur für gelistete Güter anwendbar. Die Voraussetzungen und Nebenbestimmungen der AGGs sind im Vorfeld zu prüfen.
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