KW 38/2024
– Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und Einreihungsentscheidungen der EU: Achten Sie stets auf die aktuellen Informationen zur Einreihung.
– Künftig nur ist nur noch die EU Ursprungsland bei der EUR.1: Die Frage nach dem korrekten Ursprungsland bei der Erstellung der EUR.1 hat nun ein Ende.
– Die Verlagerung der Zollabteilung als Share Service Center ins Ausland: Die Zollabteilung kann auch ins Ausland verlagert werden, wenn Sie diese Punkte beherzigen.
– EU: Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente: Zum 1.7.2024 wurden die neuen Werte bekannt gegeben. Alles, was Sie dazu wissen müssen.

