Exportkontrolle in der Praxis 16.09.2024

KW 38/2024

– Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und Einreihungsentscheidungen der EU: Achten Sie stets auf die aktuellen Informationen zur Einreihung.
– Künftig nur ist nur noch die EU Ursprungsland bei der EUR.1: Die Frage nach dem korrekten Ursprungsland bei der Erstellung der EUR.1 hat nun ein Ende.
– Die Verlagerung der Zollabteilung als Share Service Center ins Ausland: Die Zollabteilung kann auch ins Ausland verlagert werden, wenn Sie diese Punkte beherzigen.
– EU: Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente: Zum 1.7.2024 wurden die neuen Werte bekannt gegeben. Alles, was Sie dazu wissen müssen.

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Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und zu Einreihungsentscheidungen der EU
Einreihungsentscheidungen sind per se zwingend anzuwenden, da mit ihnen eine einheitliche Einreihung in der EU sichergestellt wird. Deshalb werden hier EU-Verordnungen erlassen, die unmittelbare Geltung haben. Die Erläuterungen sind ergänzende Informationen im Rahmen der Einreihung, die Ihre Ware umfassen und Ihnen deshalb bei der Einreihung helfen kann. Sie sollten sie daher immer zwingend lesen.
Schon 5 Monate elektronische EUR.1 in der Pan-Euro-Med-Zone – ein Zwischenfazit
Die Erstellung einer EUR.1 ist oft eine etwas langwierigere Angelegenheit. Das kennen wir auch aus unseren Warensendungen mit der Schweiz oder Mexiko. Im Rahmen der Pan-Euro-Med-Zone ist nun die elektronische Erstellung auf dem Vormarsch. Manche Länder nutzen diese Möglichkeit schon – ein Zwischenfazit.
Die Verlagerung der Zollabteilung als Share Service Center ins Ausland – so gelingt es!
Kostendruck und Einsparungen machen aktuell fast überall die Runde. Sie kennen es bestimmt auch von Ihren Zollagenten, dass diese bereits einen Standort innerhalb der EU haben, an dem sie Zollaktivitäten bündeln und einheitlich bearbeiten können. Die Zollabteilung ist damit wie ein Shared Service Center im Ausland, das sich um die Zollaktivitäten der Firma kümmert. Man könnte es auch als Dienstleister im Unternehmen bezeichnen. Wie gelingt diese Mammutaufgabe und welche Probleme können dabei auftreten? All das haben wir nachfolgend für Sie zusammengetragen. So können Sie entscheiden, ob diese Option für Sie infrage kommt.
Wann wird die EUR.1 in den verschiedensten Präferenzzonen der EU mit ihren Partnerländern digital ausgestellt?
Frage: Wir sind ein Mittelständler aus Sachsen und exportieren und importieren regelmäßig Waren in die verschiedensten Präferenzländer der EU, darunter exemplarisch die Schweiz und Mexiko. Überall ist zu lesen, dass das Zoll- und Präferenzrecht moderner und damit gern digitaler werden soll. Damit einher geht unsere Frage, wann denn die EUR.1 tatsächlich überall elektronisch ausgestellt und gegebenenfalls mit einem QR-Code, ähnlich wie beim Ursprungszeugnis, versehen werden soll.
EU: Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente
Zollkontingente und Zollaussetzungen sorgen dafür, dass bestimmte Waren bei der Einfuhr in die EU gänzlich ohne Zölle (Zollaussetzung) oder für eine gewisse Menge (Zollkontingent) ohne Zollbelastung bei der Einfuhr sind. Jährlich werden die Kontingente und ausgesetzten Waren bekannt gegeben. Zum 1.7.2024 war es wieder so weit.
Ausfuhrverantwortlicher versus Exportkontrollbeauftragter – was ist der Unterschied?
Immer wieder hören wir die Begriffe Ausfuhrverantwortlicher und Exportkontrollbeauftragter, doch was ist genau der Unterschied zwischen diesen beiden Positionen. Ist es jedem Mitarbeiter möglich, beide Positionen auszuführen, und welche Aufgaben obliegen diesen beiden Positionen?

Arbeitshilfen

  • Zollaktivität
  • Ausfuhrverantwortlicher