News

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und zu Einreihungsentscheidungen der EU

Einreihungsentscheidungen sind per se zwingend anzuwenden, da mit ihnen eine einheitliche Einreihung in der EU sichergestellt wird. Deshalb werden hier EU-Verordnungen erlassen, die unmittelbare Geltung haben. Die Erläuterungen sind ergänzende Informationen im Rahmen der Einreihung, die Ihre Ware umfassen und Ihnen deshalb bei der Einreihung helfen kann. Sie sollten sie daher immer zwingend lesen.

Holger Schmidbaur

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Erläuterungen der EU zur Kombinierten Nomenklatur (KN) und Einreihung von bestimmten Waren in die KN

Die EU hat einige Informationen zu den Erläuterungen zur KN und einige Entscheidungen zur Einreihung von Waren in die KN herausgegeben.

Auch wenn ggf. keine der Waren zum Hauptlieferbereich Ihrer Firma gehört, wird den Einreihungsexperten unter uns dennoch empfohlen, die aktuellen Informationen zu verfolgen und die Systematik der Einreihung in der EU und/oder WCO und WTO zu beachten. Diese aktuellen Informationen finden Sie nachstehend:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Exportkontrolle in der Praxis‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
  • Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten