Die Pan-Euro-Med-Zone ermöglicht es in vielen Fällen durch die Anwendung der diagonalen Kumulierung, den Präferenzursprung doch noch zu erreichen und damit eine Zollsatzreduktion zu erreichen, um letztlich Kosten zu sparen.
Eine Voraussetzung ist, dass alle an der Kumulierung beteiligten Staaten diese Möglichkeit miteinander vereinbart haben. Eine Übersicht bietet eine von der EU veröffentlichte Matrix. Ebenfalls haben die teilnehmenden Staaten der Zone bekannt gegeben, ob sie die Möglichkeit der elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen nutzen und diese damit elektronisch ausstellen. Bisher sind das:
- Norwegen,
- Marokko
- Türkei und Israel
