Die Verlagerung von Zollaktivitäten in einen europäischen oder sogar nichteuropäischen Mitgliedstaat ist ein komplexes Unterfangen mit rechtlichen, regulatorischen und betrieblichen Überlegungen. Hier sind die relevanten Aspekte zu erörtern:
Rechtliche Möglichkeiten und Zulässigkeit
Europäischer Mitgliedstaat
Die Verlagerung von Zollaktivitäten innerhalb der EU ist in der Regel unproblematisch, da es sich um einen einheitlichen Zollraum handelt. Es müssen jedoch die lokalen Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden.
