Die Europäische Kommission hat neue Einreihungsentscheidungen veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft
(vZTA) haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.
Es ist nie schön, wenn Sie nach einer Zollprüfung sehr hohe Nacherhebungen haben. Und welche Firma freut sich schon darüber, wenn
bei ihr viele Fehler aufgedeckt werden? Sie können dem jedoch vorbeugen, indem Sie Ihre Arbeit selbst regelmäßig überprüfen. Häufig
werden die finanziell kostspieligen Fehler in der Prüfung über den sogenannten Kontenabgleich entdeckt. Diesen können Sie selbst
durchführen und dem Prüfer zuvorkommen. Ich zeige Ihnen, wie das geht und was Sie im Falle einer Entdeckung eines Fehler veranlassen
müssen.
FRAGE: Wir haben sehr viele unterschiedliche Waren und bekommen auch immer wieder neue in unseren Stammdaten dazu. Die Einreihung beansprucht sehr viel Zeit und die Unsicherheit bleibt in vielen Fällen […]
Die aktive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren, das
Ihnen erlaubt, Nicht-Unionswaren in die Europäische Union (EU) einzuführen und zu veredeln, ohne sofort Zölle zahlen
zu müssen. Durch dieses Zollverfahren können Sie Ihren Cashflow in der Firma verbessern. Für den Antrag für die Aktive
Veredelung benötigen Sie einiges an Dokumenten, und
Sie müssen Ihre Prozesse anpassen. Dieser Artikel erklärt die
Aktive Veredelung und gibt Ihnen einen detaillierten Leitfaden, mit dem Sie das Verfahren erfolgreich beantragen und nutzen können, um Ihre Prozesse im Unternehmen zu optimieren.
Seit dem 15. September 2024 unterliegt Antimon in verschiedenen Aggregatzuständen und chemischen Verbindungen der chinesischen
Exportkontrolle. Das bedeutet, dass der Export dieser Stoffe und weiterer betroffener Waren nur noch mit einer gültigen Exportlizenz
aus China möglich ist.
Die Europäische Kommission hat neue Einreihungsentscheidungen veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.
Mit dem dritten Quartal 2024 endete die Nutzung von Standardwerten im CBAM-Bericht. Seit diesem Zeitpunkt sind Sie als CBAM-Importeur
verpflichtet, tatsächliche Emissionsdaten für Ihre Importe zu melden. Doch was passiert, wenn Ihre Lieferanten in Drittländern
diese Daten nicht bereitstellen? Hier erfahren Sie, wie Sie in solchen Fällen vorgehen sollten, um Sanktionen zu vermeiden und Ihre Berichte korrekt einzureichen.


