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CBAM: Handeln Sie richtig, wenn Sie keine Emissionsdaten von Ihren Lieferanten erhalten

Mit dem dritten Quartal 2024 endete die Nutzung von Standardwerten im CBAM-Bericht. Seit diesem Zeitpunkt sind Sie als CBAM-Importeur verpflichtet, tatsächliche Emissionsdaten für Ihre Importe zu melden. Doch was passiert, wenn Ihre Lieferanten in Drittländern diese Daten nicht bereitstellen? Hier erfahren Sie, wie Sie in solchen Fällen vorgehen sollten, um Sanktionen zu vermeiden und Ihre Berichte korrekt einzureichen.

Julianna Straib-Lorenz

11.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Mit dem dritten Quartal 2024 endete die Nutzung von Standardwerten im CBAM-Bericht. Seit diesem Zeitpunkt sind Sie als CBAM-Importeur verpflichtet, tatsächliche Emissionsdaten für Ihre Importe zu melden. Doch was passiert, wenn Ihre Lieferanten in Drittländern diese Daten nicht bereitstellen? Hier erfahren Sie, wie Sie in solchen Fällen vorgehen sollten, um Sanktionen zu vermeiden und Ihre Berichte korrekt einzureichen.

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