Kurzmeldungen

Neue Einreihungsentscheidungen der EU

Die Europäische Kommission hat neue Einreihungsentscheidungen veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.

Julianna Straib-Lorenz

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Europäische Kommission hat neue Einreihungsentscheidungen veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.

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