Die IHK-Erklärung für den nicht präferenziellen Ursprung bezieht sich auf den Nachweis des Ursprungs von Waren im internationalen Handel, der für die Anwendung allgemeiner Zolltarife und Handelsregeln benötigt wird. Im Gegensatz zum präferenziellen Ursprung, der für die Nutzung von Handelsvorteilen wie Zollvergünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen entscheidend ist, bezieht sich der nicht präferenzielle Ursprung auf die allgemeinen Ursprungsregeln, die unabhängig von Handelsabkommen im Rahmen von Präferenzregelungen gelten. Den nicht präferenziellen Ursprung weisen Sie mit verschiedenen Dokumenten nach. Eine davon ist die IHK-Erklärung. Wie diese genau ausgestellt wird, zeigen wir Ihnen hier.
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