Mit dem Dekret Nr. 24/241 vom 24. Juli 2024 hat Algerien den Prozess für die Zollabfertigung von gebrauchten landwirtschaftlichen Geräten und Produktionslinien deutlich vereinfacht. Diese neuen Bestimmungen bieten Ihnen als Unternehmer in der Landwirtschaft oder der Produktion klare Vorteile.
Erweiterte Altersgrenzen für gebrauchte Geräte und Maschinen
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