Gastbeitrag

Überprüfen Sie Ihre Lieferantenvereinbarungen auf Beistellungen

Beistellungen erhöhen den Zollwert – in vielen Fällen sind dies sehr hohe Kosten, die sich enorm auf die Höhe der Zollabgaben auswirken. Diese Beistellungen sind jedoch heimtückisch, da dabei keine […]

Sabine Wazlawik

10.10.2024 · 4 Min Lesezeit

Beistellungen erhöhen den Zollwert – in vielen Fällen sind dies sehr hohe Kosten, die sich enorm auf die Höhe der Zollabgaben auswirken. Diese Beistellungen sind jedoch heimtückisch, da dabei keine Zahlungen an den Lieferanten laufen und somit auch keine Rechnung erstellt wird. Prüfen Sie daher in Ihrem Unternehmen, ob Sie Beistellungen haben und bewerten Sie diese zollwertrechtlich.

Arbeiten Sie eng mit Ihrer Einkaufsabteilung zusammen

Meistens reicht die Information, dass Sie einem Lieferanten Waren oder Werkzeuge beistellen, nicht bis zu Ihrer Zollabteilung. Die einzigen, die davon definitiv wissen, ist die Einkaufsabteilung, die den Vertrag mit dem jeweiligen Lieferanten vereinbart. Daher ist es unerlässlich, dass Sie mit Ihrer Einkaufsabteilung eng zusammenarbeiten und dieser klar ist, dass diese Informationen an Ihre Zollabteilung weitergegeben werden müssen. Fragen Sie daher in Ihrer Einkaufsabteilung nach, ob es Beistellungen gibt, und lassen Sie sich erklären, um welche es sich handelt.

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