Zollrecht aktuell 01.08.2025

KW 32/2025

Top-Thema: Wie Sie mit dem Carnet TIR Ihre Transporte erheblich beschleunigen
Carnet TIR erleichtert grenzüberschreitende Lkw-Transporte durch weniger Zollformalitäten und
sorgt für mehr Sicherheit unterwegs.
Nutzen Sie diese Vorteile für einen
reibungslosen Transport.

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Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufgehoben – Was Sie jetzt über den Handel und neue Exportchancen wissen sollten
Seit dem Beginn des Syrien-Konflikts war das Land weitgehend vom europäischen Wirtschaftsverkehr ausgeschlossen. Sanktionen und restriktive Maßnahmen haben Investitionen, Handel und Finanzflüsse stark eingeschränkt. Doch mit Wirkung vom 27. Mai 2025 hat die Europäische Union nun einen deutlichen Kurswechsel vollzogen: Die über Jahre hinweg geltenden sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Syrien wurden weitgehend aufgehoben. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Der syrische Markt ist wieder zugänglich – unter bestimmten Auflagen.
Carnet TIR: Das internationale Zolldokument für Ihre Transporte, damit Ihre Waren schneller ans Ziel kommen
Wenn Sie als Unternehmen grenzüberschreitend Waren per Lkw befördern, stoßen Sie früher oder später auf die Möglichkeiten des Carnet TIR. Dieses internationale Zollverfahren bietet Ihnen einen sicheren, einfachen und zeitsparenden Weg, Waren durch mehrere Länder zu transportieren – ohne an jeder Grenze eine neue Zollanmeldung abzugeben oder Abgaben entrichten zu müssen. Das TIR-Verfahren basiert auf dem „Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR“ aus dem Jahr 1975. Es wurde entwickelt, um Ihnen einen reibungslosen Warentransport mit minimalem Verwaltungsaufwand und maximaler Sicherheit zu ermöglichen. Heute ist das System in über 78 Ländern weltweit im Einsatz.
Können wir einen Prüfungstermin verschieben?
FRAGE: Wir haben unsere erste Prüfungsanordnung erhalten. Darauf wurde bereits ein Prüfungsbeginn vermerkt, der uns terminlich jedoch nicht passt, da die zuständige Zollsachbearbeiterin im Urlaub ist. Da sie diejenige ist, […]
Vereinfachen Sie Ihre Zollwertberechnung mit einer Bewilligung eines Zuschlagssatzes
Bei der Berechnung des Zollwertes gibt es für Sie einige Punkte zu beachten. Unter anderem müssen Sie prüfen, ob Sie abgespaltene Kaufpreisbestandteile bei der Zollwertberechnung berücksichtigen müssen, oder ob anderweitige Hinzurechnungen oder Abzüge durchzuführen sind. Haben Sie dies ermittelt, ist die Aufteilung auf die entsprechenden Fälle oft nicht sehr einfach. Dazu gibt es eine Erleichterung, auf die Sie zurückgreifen sollten: die zollwertrechtliche Bewilligung von Zuschlagssätzen. Ich zeige Ihnen, wann dies sinnvoll ist und was Sie tun müssen.
Diese neuen Einreihungsentscheidungen der EU gelten
Die Europäische Kommission hat neue Einreihungsentscheidungen veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft – vZTA – haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.

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