News

System Proof of Union Status (PoUS) – Diese wichtigen Änderungen im Verfahren müssen Sie kennen

Wenn Sie Unionswaren versenden, ist die Unionswareneigenschaft seit Juli 2025 nur noch digital über das System PoUS nachweisbar – ein wichtiger Umstieg, den alle betroffenen Unternehmen jetzt kennen und umsetzen sollten.

Julianna Straib-Lorenz

01.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Wann und warum betrifft Sie das?

Wenn Sie regelmäßig Waren im zollrechtlichen Versandverfahren innerhalb oder außerhalb des Zollgebiets der EU bewegen, kennen Sie sicher den sogenannten Statusnachweis – also den Nachweis, dass es sich bei Ihren Waren um Unionsware handelt. Dieser Status war bisher oft noch in Papierform oder durch Vermerke auf Beförderungspapieren geregelt. Doch jetzt hat sich einiges geändert.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min