Wann und warum betrifft Sie das?
Wenn Sie regelmäßig Waren im zollrechtlichen Versandverfahren innerhalb oder außerhalb des Zollgebiets der EU bewegen, kennen Sie sicher den sogenannten Statusnachweis – also den Nachweis, dass es sich bei Ihren Waren um Unionsware handelt. Dieser Status war bisher oft noch in Papierform oder durch Vermerke auf Beförderungspapieren geregelt. Doch jetzt hat sich einiges geändert.
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