Gastbeitrag

Vereinfachen Sie Ihre Zollwertberechnung mit einer Bewilligung eines Zuschlagssatzes

Bei der Berechnung des Zollwertes gibt es für Sie einige Punkte zu beachten. Unter anderem müssen Sie prüfen, ob Sie abgespaltene Kaufpreisbestandteile bei der Zollwertberechnung berücksichtigen müssen, oder ob anderweitige Hinzurechnungen oder Abzüge durchzuführen sind. Haben Sie dies ermittelt, ist die Aufteilung auf die entsprechenden Fälle oft nicht sehr einfach. Dazu gibt es eine Erleichterung, auf die Sie zurückgreifen sollten: die zollwertrechtliche Bewilligung von Zuschlagssätzen. Ich zeige Ihnen, wann dies sinnvoll ist und was Sie tun müssen.

Sabine Wazlawik

01.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Prüfen Sie, ob bei Ihnen abgespaltene Kaufpreisbestandteile vorliegen

In der Regel legen Sie für die Zollwertermittlung den Kaufpreis zu Grunde. Es kann jedoch sein, dass Sie für Ihre Waren Kosten zahlen, die zwar im Kaufpreis nicht enthalten sind, jedoch nach Art. 70 Abs. 2 UZK als sogenannte abgespaltene Kaufpreisbestandteile mit einberechnet werden müssen. Dabei handelt es sich um Kosten, die Sie vertraglich leisten müssen, um die Waren so zu erhalten, wie Sie sie bestellt haben. Beispiele dafür sind:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min