Zollrecht aktuell 28.06.2026

KW 28/2026

Top-Thema: NIS-2 für Im- und Exporteure: Neue Cyberpflichten –
und wie Sie sich jetzt richtig aufstellen

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HS 2028: Ihr Zolltarif bekommt ein Update – So bleiben Sie auf der sicheren Seite
Die Zolltarifnummern bilden die Grundlage für die Einreihung Ihrer Waren. Deshalb sollten Sie jetzt aufpassen, denn ab dem 1. Januar 2028 tritt das neue Harmonisierte System (HS 2028) in Kraft – und bringt Änderungen mit sich, die Ihre Einreihung direkt betreffen können. Prüfen Sie deshalb jetzt schon, ob Sie handeln müssen.
NIS-2 für Im- und Exporteure: Neue Cyberpflichten – und wie Sie sich jetzt richtig aufstellen
Sie importieren Maschinen, handeln mit Chemikalien oder organisieren internationale Lieferketten? Dann sollten Sie den Begriff NIS-2 kennen – denn das neue EU-Cybersicherheitsrecht betrifft weit mehr Unternehmen als gedacht. Bis dato war Cybersicherheit wichtig und musste von jedem Unternehmen selbst geregelt werden. Mit der neuen Umsetzungsrichtlinie der Europäischen Union zu „NIS2 – Cybersicherheit“ sind Sie in der Pflicht zu prüfen, ob Sie das betrifft. Erfahren Sie in unserem Artikel, wer in der Pflicht ist zu prüfen, welche Sektoren betroffen sind und wie Sie dies optimal in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Müssen wir die Versicherungskosten mit anmelden?
FRAGE: Wir haben eine Transportversicherung, die für bestimmte Lieferbedingungen gilt. Uns hat jemand gesagt, dass wir diese Kosten immer mit anmelden müssen, egal welche Lieferbedingung. Stimmt das? ANTWORT: Nein, Sie […]
Worst-Case-Methode: Maximale Sicherheit für Ihr Unternehmen in der Präferenzkalkulation
Stellen Sie sich vor: Ihr Unternehmen exportiert Waren in ein Land, mit dem ein Freihandelsabkommen besteht. Ihre Kunden profitieren von reduzierten oder sogar vollständig entfallenden Zöllen – ein klarer Wettbewerbsvorteil. Doch was passiert, wenn sich bei einer späteren Zollprüfung herausstellt, dass die Ursprungseigenschaft Ihrer Waren falsch ermittelt wurde? Die Folgen können erheblich sein: Nachforderungen von Zöllen, finanzielle Belastungen für Kunden, Vertrauensverlust und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen. Genau deshalb gewinnt die sogenannte Worst-Case-Methode bei der Präferenzprüfung zunehmend an Bedeutung. Diese Methode bietet Ihnen als Unternehmen eine besonders sichere Herangehensweise bei der Beurteilung des präferenziellen Ursprungs von Waren. Sie minimiert Risiken, schafft Transparenz und erhöht die Rechtssicherheit bei internationalen Geschäften. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Worst-Case-Methode funktioniert und warum sie insbesondere für Unternehmen zahlreiche Vorteile bietet.

Arbeitshilfen

  • Checkliste NIS-2: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?