Leserfrage

Unser neues Präferenzkalkulationssystem arbeitet nur mit Durchschnittswertkalkulation. Ist dies in Ordnung?

FRAGE: Wir bekommen ein neues Präferenzkalkulationssystem und sind gerade dabei, dies zu prüfen. Dabei ist uns aufgefallen, dass das System für die Kalkulation immer nur mit Durchschnittswerten bei den Vormaterialien […]

Sabine Wazlawik

28.06.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir bekommen ein neues Präferenzkalkulationssystem und sind gerade dabei, dies zu prüfen. Dabei ist uns aufgefallen, dass das System für die Kalkulation immer nur mit Durchschnittswerten bei den Vormaterialien arbeitet. Ich habe in Ihrem letzten Artikel jedoch gelesen, dass dies nicht bei allen Präferenzabkommen möglich ist, daher bin ich mir jetzt sehr unsicher, ob die Systematik so in Ordnung ist oder nicht.

ANTWORT: Ihre Verunsicherung ist nachvollziehbar, denn die Frage nach der zulässigen Verwendung von Durchschnittswerten in der Präferenzkalkulation sorgt in der Praxis immer wieder für Diskussionen. Tatsächlich erlauben nicht alle Präferenzabkommen die uneingeschränkte Verwendung von Durchschnittswerten bei der Ermittlung des Ursprungs. Ob eine Durchschnittswertbildung zulässig ist, hängt vielmehr von den jeweiligen Ursprungsregeln und den Regelungen des betreffenden Präferenzabkommens ab. Daher sollte man sich nicht allein darauf verlassen, dass ein Software-System eine bestimmte Berechnungsmethode anbietet. Viele Systeme sind bewusst flexibel aufgebaut und ermöglichen unterschiedliche Berechnungsmethoden, da sie weltweit und für zahlreiche Ursprungsregelwerke eingesetzt werden. Die Verantwortung für die korrekte Anwendung der Ursprungsregeln verbleibt jedoch bei Ihnen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, gemeinsam mit dem Softwareanbieter zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt die Durchschnittswertkalkulation nur bei den möglichen Ländern zu hinterlegen. Ist dies nicht möglich, könnten Sie – um eine einheitliche Präferenzkalkulation zu gewährleisten – die sogenannte Worst-Case-Methode verwenden. Dabei wird für die Präferenzkalkulation nicht mit Durchschnittswerten gearbeitet, sondern mit den jeweils ungünstigsten relevanten Werten der eingesetzten Vormaterialien. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Ursprungseigenschaft auch unter den ungünstigsten Bedingungen erfüllt wird. Zwar kann dies dazu führen, dass einige Waren ihren Präferenzursprung rechnerisch nicht erreichen, obwohl dies bei einer Durchschnittsbetrachtung der Fall wäre. Dafür bietet die Methode jedoch ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

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