Zollrecht aktuell 03.06.2026

KW 24/2026

Top-Thema: Sanktionen, Scheinempfänger,
Strafurteile: Schützen Sie Ihr Unternehmen
umgehend vor dem Vorwurf der
Sanktionsumgehung

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Sanktionsverstöße: Ab jetzt wird es für Sie richtig teuer
Seit dem 6. Februar 2026 hat sich die Risikolage für Ihr Unternehmen bei Sanktionsverstößen grundlegend verändert. Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU gelten schärfere Rechtsfolgen – und das trifft jedes Unternehmen, das im internationalen Güterverkehr, Dienstleistungsverkehr, Technologietransfer oder Zahlungsverkehr tätig ist.
Brasilien: Null-Prozent-Zoll läuft weiter – Was das für Ihre Maschinenexporte bedeutet
Wenn Sie nach Brasilien liefern, kennen Sie das Problem: Die Einfuhrzölle für Kapitalgüter und IT-Produkte können bis zu 14 bzw. 16 Prozent betragen – und das spüren Sie direkt im Angebotspreis. Umso besser, dass Brasilien sein „Ex-Tarifário"-Regime bis 2027 verlängert hat. Für zahlreiche Produkte aus den Kapiteln 84, 85 und 90 des brasilianischen Zolltarifs – also Maschinen, elektrische Geräte und Präzisionsinstrumente – gilt damit weiterhin ein Einfuhrzoll von null Prozent. Ein Vorteil, den Sie aktiv nutzen sollten.
Sanktionen, Scheinempfänger, Strafurteile – So schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem Vorwurf der Sanktionsumgehung
Sie kennen Ihre Kunden. Sie prüfen Ihre Aufträge. Sie glauben, auf der sicheren Seite zu sein. Doch seit dem 6. Februar 2026 hat sich die Rechtslage grundlegend verändert: Was bisher eine Ordnungswidrigkeit war, ist heute eine Straftat. Was bisher mit 10 Millionen Euro Bußgeld endete, kann jetzt 40 Millionen kosten. Und was bisher zwei Tage Karenzzeit hatte, gilt nun sofort. Hinzu kommt: Bei Dual-Use-Gütern reicht künftig bereits Leichtfertigkeit für eine Strafbarkeit – wer die Augen vor Warnsignalen verschließt, steht rechtlich genauso schlecht da wie jemand, der vorsätzlich handelt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was das für Ihr Unternehmen konkret bedeutet – und was Sie jetzt tun müssen.
DDP oder DAP: Was ist richtig bzw. besser für uns?
FRAGE: Unser neuer Lieferant will uns die Waren DDP schicken. Jetzt haben sie aber unsere EORI-Nummer angefordert für die Zollabfertigung. Meines Wissens bedeutet DDP, dass der Lieferant die Abfertigung in […]
Präzise statt problematisch: So formulieren Sie die Warenbeschreibung in der Zollanmeldung richtig
Ihre Waren sind produziert, verpackt und versandbereit – doch dann bleibt die Sendung beim Zoll hängen. Der Grund? Eine ungenaue oder missverständliche Warenbeschreibung in der Zollanmeldung. Was auf den ersten Blick wie ein kleines Detail wirkt, kann in der Praxis zu Verzögerungen, Rückfragen, Nachzahlungen oder sogar Bußgeldern führen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine korrekte Warenbeschreibung aufgebaut sein sollte, wie detailliert sie sein muss und worauf Sie bei der Erstellung unbedingt achten sollten. Mit den richtigen Formulierungen sparen Sie Zeit, vermeiden Risiken und sorgen für eine schnelle Zollabfertigung.
Iran: Neue EU-Sanktionen – Drei Regime, eine Prüfpflicht für Ihr Unternehmen
Wenn Sie Geschäfte mit iranischen Partnern pflegen oder planen, sollten Sie jetzt genau hinschauen: Die EU hat ihre Sanktionen gegen Iran gleich auf mehreren Ebenen verschärft. Drohnenlieferungen an Russland, Menschenrechtsverletzungen, Nukleartechnik – drei separate Sanktionsregime, die in der Praxis schnell durcheinandergeraten. Dieser Überblick hilft Ihnen, diese zu unterscheiden und Ihre Prüfpflichten zu erfüllen.

Arbeitshilfen

  • Checkliste Sanktionsumgehung: Sind Sie sicher aufgestellt?