Die Verlängerung wurde mit den CAMEX-Resolutionen GECEX 780 und 792 für Kapitalgüter sowie 781 und 793 für IT-Produkte beschlossen. Zuletzt hat die CAMEX (Câmara de Comércio Exterior) mit den Resolutionen 860 und 861 vom 20. Februar 2026 sowie Resolution 866 vom 27. Februar 2026 weitere Zollerleichterungen ergänzt – alle bereits in Kraft. Das „Ex-Tarifário“ gilt für Güter, die in Brasilien nicht oder nicht wettbewerbsfähig hergestellt werden können. Gebrauchte Waren und Konsumgüter sind seit August 2023 ausdrücklich ausgeschlossen. Anträge auf neue oder verlängerte Zollsenkungen stellen brasilianische Unternehmen oder Verbände elektronisch beim Ministerium MDIC über das System SEI – nicht Sie als Exporteur, sondern Ihr brasilianischer Kunde oder Partner.
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