Zollrecht aktuell 14.04.2025

KW 16/2025

Top-Thema: Profitieren Sie von den Vorteilen des Gemeinsamen Versandverfahrens
Sparen Sie Zeit und Kosten: Wir zeigen
Ihnen, wie Sie das Gemeinsame
Versandverfahren nutzen

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Intrastat: Höhere Meldeschwellen für den innergemeinschaftlichen Handel – Prüfen Sie nachträglich!
Seit März 2024 gilt eine Registrierungspflicht für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (z. B. Kältemittel) im F-Gas-Portal der EU. Der Zoll überprüft diese Vorschrift seit Januar 2025 verstärkt, was bei Unternehmen zunehmend zu Herausforderungen führt. Damit Ihre Im- oder Exporte reibungslos abgewickelt werden, sollten Sie einige zentrale Punkte beachten.
Verhindern Sie Nacherhebungen durch genaue Prüfung der förmlichen Präferenznachweise
Werden Ihre eingeführten Waren mit einem Präferenznachweis geliefert, dann müssen Sie in der Regel keine Zollabgaben bezahlen. Das gilt jedoch nur, wenn der Präferenznachweis auch gültig ist. Stellt ein Prüfer im Nachhinein fest, dass das nicht der Fall ist, dann kann dies zu gegebenenfalls hohen Nachforderungen führen. Dieses Risiko können Sie jedoch ganz leicht minimieren, in dem Sie die erhaltenen Präferenznachweise vorab prüfen. Ich zeige Ihnen, was Sie alles beachten müssen, damit Sie stressfrei in die nächste Zollprüfung starten können.
Russland: 16. Sanktionspaket – Das müssen Sie wissen
Zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine hat die EU ihr 16. Sanktionspaket beschlossen. Die neuen Maßnahmen betreffen insbesondere die Exportkontrolle, den Finanzsektor, die Energiebranche sowie die russische Schattenflotte.
USA/EU-Zölle: Die Haltung der EU-Kommission und aktuelle Entwicklungen
Die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA sind ein wesentlicher Bestandteil der globalen Wirtschaft. Die von der US-Regierung unter Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik bewertet die EU-Kommission jedoch als problematisch.
Gemeinsames Versandverfahren: So vereinfachen Sie Ihre grenzüberschreitenden Transporte
Wenn Sie regelmäßig Waren über die EU-Grenzen hinweg transportieren, wissen Sie, wie zeitaufwendig Zollformalitäten sein können. Doch es gibt eine effiziente Lösung: das Gemeinsame Versandverfahren (Common Transit Procedure, CTP). Mit diesem zollrechtlichen Transitverfahren bewegen Sie Waren durch mehrere Länder, ohne dass an jeder Grenze Zollabfertigungen erforderlich sind. Dadurch sparen Sie Zeit, reduzieren Kosten und optimieren Ihre Logistik. Wir zeigen Ihnen wie Sie das Gemeinsame Versandverfahren für sich nutzen können.
Ein- und Ausfuhr von F-Gasen – Was Sie jetzt beachten müssen!
Seit März 2024 gilt eine Registrierungspflicht für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase [z. B. Kältemittel] im F-Gas-Portal der EU. Der Zoll überprüft diese Vorschrift seit Januar 2025 verstärkt, was bei Unternehmen zunehmend zu Herausforderungen führt. Damit Ihre Im- oder Exporte reibungslos abgewickelt werden, sollten Sie einige zentrale Punkte beachten.

Arbeitshilfen

  • So prüfen Sie förmliche Präferenznachweise auf ihre Gültigkeit